Qualitätsstandards für alle vom Bistum Münster beauftragten Supervisor:innen
Zu folgenden Qualitätsstandards verpflichten sich die Supervisor:innen im Bistum Münster:
Im Bereich Verwaltung Profil:
- Die Supervisor:innen kennen die geltenden Richtlinien. Sie sind vertraut mit den ethischen Leitlinien und den Beschwerdewegen, sowie den Datenschutzbestimmungen. Sie nutzen die vorhandenen Dreieckskontrakte sowie die Anmelde- und Auswertungsverfahren.
- Sie formulieren ihr Konzept und erstellen ein Profil, das auf der Homepage veröffentlicht wird. Durch Weiterbildungen halten sie ihr Konzept erweiterbar und aktualisieren ihr Profil entsprechend zeitnahe.
Im Bereich (Selbst)Reflexion:
- Die Supervisor:innen finden sich in Intervisionsgruppen; die Teilnehmenden sind der Leitung des Sachgebietes Supervision und Coaching bekannt. Sie sichern die Qualität ihrer Arbeit in regelmäßigen Treffen (4 – 10x im Jahr) oder durch Kontrollsupervisionen.
- Supervisor:innen verpflichten sich zu einem regelmäßig stattfindenden Verfahren zur Selbstbewertung. Mit Hilfe eines Selbstbewertungsbogens überprüfen sie sich einmal im Jahr. Die Erkenntnisse werden in der Intervisionsgruppe oder Kontrollsupervision reflektiert und werden in das Perspektivgespräch mit der o. g. Sachgebietsleitung eingebracht.
Im Bereich Prozesse und Fortbildung:
- Sie geben in drei Jahren wenigstens 9 eigene Supervisionsprozesse. Als Richtwert gilt je 10% Stellenanateil: 3 Prozesse bzw. 50 Einheiten à 45 Minuten im Jahr.
- Wenigstens einer (10 % Stellenanteil) bzw. zwei (ab 20 % Stellenanteil) dieser Prozesse in drei Jahren sollen externe Supervisionsprozesse sein.
- Sollten Supervisor:innen zu wenig Prozesse haben, informieren sie die Leitung des Sachgebietes Supervision und Coaching darüber, damit dies bei der Vermittlung von Prozessen einbezogen werden kann.
- Supervisor:innen absolvieren mindestens 10 Tage Weiterbildung in fünf Jahren. Die bistumsinternen Jahrestagungen decken diese Verpflichtung ab. Angestrebt wird mindestens eine externe Weiterbildung innerhalb von fünf Jahren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, an Praxisworkshops aus den eigenen Reihen als Weiterbildung teilzunehmen. Fortbildungen aus dem allgemeinen Angebot des Fachbereichs Personalmanagement bzw. der Abteilung Seelsorge-Personal gelten, insoweit sie einen ausdrücklichen Bezug zur Beratung haben.
Im Bereich Anbindung zum Sachgebiet Supervision und Coaching:
- Sie nehmen an den Halbjahreskonferenzen der Supervisor:innen im Bistum Münster teil. Sie verpflichten sich zur Teilnahme an mindestens einer der beiden Konferenzen im Kalenderjahr.
- Sie führen ein Perspektivgespräch mit der Leitung des Sachgebietes Supervision und Coaching jeweils nach 2 ½ bis 3 Jahren. Die Leitung regt den Gesprächstermin an; die Supervisor:inen können sich jederzeit auch außerhalb des Zyklus zu einem Gespräch melden.
- Für die Dokumentation und den Nachweis von Prozessen, Fortbildungen, Konferenzteilnahmen, Intervision/Kontrollsupervision ist der/die Supervisor:in selber verantwortlich.
- Eine Mitgliedschaft in einem Fachverband wie z. B. der DGSv oder der DGfP wird allen Supervisor:innen empfohlen.
- Die Überprüfung der Einhaltung dieser Standards unterliegt der Leitung des Sachgebietes. Bei Nichteinhaltung behält diese sich Konsequenzen vor.